Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Göhring Elektrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Durch die stillschweigende Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Käufer vielmehr, unter Verzicht auf seine eigenen, unsere Bedingungen als verbindlich an, sofern er nicht innerhalb einer Woche ab Kenntnisnahme unserer AGB diesen ausdrücklich widerspricht. Wir behalten uns vor, die AGB jederzeit zu aktualisieren.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, eine telefonische Zusage oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem zugrunde liegenden Angebot. Nebenleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten zu verlangen. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 5 Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Materialengpässe, Streiks) verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht wurden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten rechtzeitig erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:
- Zugang zu den Arbeitsbereichen
- Bereitstellung notwendiger Pläne und Genehmigungen
- Freihalten der Arbeitsbereiche
- Bereitstellung geeigneter und den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Materialien, sofern diese vom Auftraggeber gestellt werden
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, entstehende Mehrkosten zu berechnen.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung abnimmt oder die Anlage in Gebrauch nimmt. Etwaige Mängel sind schriftlich zu rügen.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher: 2 Jahre und für Unternehmer: 1 Jahr. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen, normale Abnutzung sowie Mängel, die auf vom Auftraggeber bereitgestelltes Material zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Fremdmaterial) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Mängel, Funktionsstörungen, Folgeschäden sowie daraus resultierende Verzögerungen. Eine Prüf- oder Untersuchungspflicht des Auftragnehmers hinsichtlich des Fremdmaterials besteht nur im Rahmen einer üblichen Sichtprüfung. Für versteckte Mängel, Qualitätsabweichungen oder fehlende Eignung des Materials wird keine Haftung übernommen. Hierzu gehören u. a. Wallboxen, Zählerschränke und Balkonkraftwerke mit all dessen Zubehörteilen sowie eventuell erforderliche Anmeldungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass vom Auftraggeber geliefertes Material nicht den geltenden Vorschriften, Normen oder anerkannten Regeln der Technik entspricht.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
§ 11 Kündigung / Widerruf
Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Arbeiten den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz entstandener Kosten und bereits bestelltem Material, das nicht einer Rückabwicklung unterliegt. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, kann der Auftragnehmer zusätzlich entgangenen Gewinn verlangen. Informationen über den Widerruf finden Sie unter Widerrufsbelehrung.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Daten werden nur zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 85521 Ottobrunn.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026